Hundeanmeldung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Bitte reichen Sie mit Ihrem Formular (Hundesteuer-Anmeldung) folgende Nachweise ein:
- Kopie Impfpass (Seite mit der Chip-Nummer)
- Nachweis Haftpflichtversicherung Hund (Kopie Versicherungsschein)
- Nachweis Registrierung Niedersächsisches Hunderegister (Kopie Kostenbescheid)
- Nachweis über die bestandene theoretische Sachkundeprüfung (Kopie)
- Nachweis über die bestandene praktische Sachkundeprüfung (Kopie)
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Niedersächsischen Hunderegister notwendig, welche nicht von der Samtgemeinde Ostheide durchgeführt wird (siehe hierzu Verlinkung weiter unten).
Hundeabmeldung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der Samtgemeinde Ostheide.
Falls Ihr Hund bei einem Tierarzt eingeschläfert worden ist, legen Sie dem ausgefüllten Formular „Hundesteuer-Abmeldung“ bitte eine Kopie der tierärztlichen Bescheinigung bei.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim Niedersächsischen Hunderegister notwendig, welche nicht von der Samtgemeinde Ostheide durchgeführt wird (siehe hierzu Verlinkung weiter untern).
Welche Gebühren fallen an
Für die Anmeldung zur Hundesteuer fallen selber keine Gebühren an. Jedoch tritt mit der Anmeldung die Steuerpflicht ein. Die Höhe der Hundesteuer wird von den Mitgliedsgemeinden in den entsprechenden Hundesteuersatzungen festgelegt
Dokumente zum Download
Hundesteueranmeldung
Hundesteuerabmeldung
Anmeldung im Hunderegister Niedersachsen
Registrieren Sie sich und melden Sie Ihren Hund komfortabel online an. Zum Niedersächsischen Hunderegister klicken Sie HIER.
Die Hundesatzung der einzelnen Mittgliedsgemeinden sind nachstehend aufgeführt: