Die Gleichstellungsbeauftragte der Samtgemeinde Ostheide setzt die sich aus dem Grundgesetz und dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz ergebenden Aufgaben um. Sie hat die Aufgabe, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern voranzutreiben und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Dies bezieht sich auch auf Maßnahmen, die die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum Inhalt haben.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für Bedienstete der Samtgemeindeverwaltung und Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Ostheide, wenn es um Aufgaben der Gleichstellung geht. Sie ist unter anderem behilflich bei der Kontaktherstellung zu Initiativen, Beratungsstellen, Vereinen und Verbänden. Sie unterstützt Sie mit Beratungen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und vieles mehr.
Innerhalb und außerhalb des Rathauses ist die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten sehr vielfältig. Hier geht es z.B. um folgende Aufgabenwahrnehmung:
- Gestaltung einer gleichberechtigten Personalpolitik innerhalb und außerhalb des Rathauses der Samtgemeinde
- Geschlechtsspezifische Aspekte in allen Bereichen des Verwaltungshandelns verankern und umsetzen
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Zusammenarbeit mit Frauennetzwerken und deren Unterstützung
- Förderung und Durchführung von gleichstellungsrelevanten Projekten und Veranstaltungen
- Anlaufstelle zur Vermittlung von kompetenten Ansprechpartnern bei Problemen
- Teilnahme an Rats-/Ausschussitzungen
Die Gleichstellungsbeauftragte wird vom Rat berufen.
Ihre Gleichstellungsbeauftragte in der Samtgemeinde Ostheide ist Frau Sabine Rehder (E-Mail: Sabine.Rehder@t-online.de, Handy: 0160-98190402 und Telefon-Nr.: 04131-59755).