Behinderte und pflegebedürftige Menschen, besonders aber betroffene Kinder und Jugendliche, bedürfen des Schutzes und der emotionalen Zuwendung durch ihre Familien. Durch verschiedene Maßnahmen und Hilfen können Behinderte enger in das berufliche und soziale Leben einbezogen und gleichzeitig die Familien bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung unterstützt werden.
Selbstverständlich sollen Behinderte gleichberechtigt am Leben teilhaben, ganz gleich wie stark die Beeinträchtigung ist.
Damit ihr gesundheitlicher Zustand verbessert werden kann, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und um Benachteiligungen zu vermeiden, sind die Betroffenen auf Hilfen angewiesen. Hierzu zählen z.B. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilnahme am Arbeits- und Gemeinschaftsleben sowie zur Sicherung des Unterhalts.
Um allerdings bestimmte Rechte und Hilfen in Anspruch nehmen zu können, ist ein offizieller Nachweis erforderlich. Anträge sind beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg - zu stellen.
Anträge für Schwerbehindertenfeststellung und Erhöhungsanträge werden von unserer Samtgemeinde im Fachbereich III ausgehändigt.
Für die Belange von Menschen mit Behinderungen setzen sich unterschiedliche Träger ein, darunter die Sozialverbände, Lüneburger Assistenz e.V., Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V., KIBIS oder die Lebenshilfe.
Seit seiner Gründung im Jahr 1994 tritt der Behindertenbeirat von Stadt und Landkreis Lüneburg sehr engagiert für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.