Das Rathaus ist ohne Terminvergabe zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag, Mittwoch und Freitag 08.00 – 12.00 Uhr, Dienstag 12.00 – 18.00 Uhr, Donnerstag 07.00 – 12.00 Uhr.
Einlassregeln:
Maskenpflicht: Die Samtgemeinde bittet um um Verständnis, dass diese von ihrem Hausrecht Gebrauch macht und weiterhin das Tragen der Maske im Rathaus anordnet (gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren); auch der Sicherheitsabstand ist weiterhin einzuhalten.