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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Neetze - 03/2023/032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Bau- und Dorfentwicklungsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die Abhandlung der Stellungnahmen (Abwägung) nach öffentlicher Auslegung gemäß

§ 3 Abs.2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der vorliegenden Form zu beschließen.

 

  1. Aufgrund des § 10 BauGB empfiehlt der Bau- und Dorfentwicklungsausschuss dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 14 „Neumühler Weg“ für das o.g. Gebiet bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), abschließend als Satzung und billigt die Begründung zu beschließen.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 14 „Neumühler Weg“ ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.neetze.de eingestellt werden.
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Sachverhalt

Der Rat der Gemeinde Neetze hat in der Sitzung am 12.02.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 14 „Neumühler Weg“ beschlossen. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für die Ansiedlung zweier Lebensmittelmärkte (Vollsortiment / Discounter).

 

Für die Ausweisung des Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Lebensmitteleinzelhandel“ ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

Während des Zeitraums vom 19.12.2022 – 30.01.2023 erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Aus der beigefügten Abwägungstabelle ist ersichtlich, welche Träger öffentlicher Belange und Behörden beteiligt wurden und wie die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange behandelt werden können. (Abwägungsvorschläge).

 

Aufgrund der Stellungnahmen der Behörden wurden redaktionelle Änderungen an Planzeichnung und Begründung vorgenommen, die inhaltlich in der Anlage (Abwägungstabelle / Abwägungsvorschlag) dargestellt sind.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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