Der Kreisausschuss des Landkreises Lüneburg hat am 19.12.2022 den 1. Entwurf Dezember 2022 zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2025 (RROP 2025) als Grundlage zur Durchführung des Beteiligungsverfahrens beschlossen.
Der Entwurf und die weiteren Unterlagen sind:
1. Satzung bestehend aus
a. Satzungstext
b. beschreibender Darstellung
c. zeichnerischer Darstellung im Maßstab 1:50.000
2. Begründung
3. Umweltbericht
4. Demographiegutachten 2018
5. Einzelhandelsgutachten 2021
6. Rohstoffgutachten 2019
7. Verkehrsgutachten 2021
Der Landkreis Lüneburg gibt hiermit Gelegenheit, zu den Unterlagen 1.-3. Stellung zu nehmen. Eine Bereitstellung der genannten Unterlagen erfolgt ab dem 21.2.2023 auf der Beteiligungsplattform BO.PLUS unter https://lklg.eu/rrop2025. Alternativ können die Unterlagen beim Landkreis Lüneburg, Auf dem Michaeliskloster 8, 21335 Lüneburg, Zimmer 204 eingesehen werden. Auf eine Übersendung der Unterlagen wird u.a. wegen ihres Gesamtumfangs verzichtet. Auf Anforderung kann der Entwurf auch in gedruckter Form übersandt werden.
Der Landkreis Lüneburg bittet um Abgabe der Stellungnahme
bis einschließlich 17.4.2023.
Ein 1.Entwurf der Stellungnahme ist fertiggestellt und steht zur Beratung an.
BGM Karsten Johansson stellt die wichtigsten Eckpunkte des RROP 2025 in einer kurzen Präsentation vor. Hierbei werden die möglichen Windkraftstandorte
-Reinstorf / Radenbeck
-Wendhausen
-Thomasburg / Süttorf – Richtung Breetze
und gegenüber dem Gewerbegebiet Neetze betrachtet.
Da hinter Süttorf ein sehr großes Gebiet ausgewiesen wird, bittet Eva Maria von Richthofen darum in Bezug auf die Immissionswerte etwas mehr Ausdruck zu verleihen. In Betracht der Größe der Fläche und der bereits bestehenden WEA ist offensichtlich, dass die Immissionsgrenzwerte von insgesamt 35 dB überschritten werden und insofern, die Fläche ihres Erachtens gar nicht erst mit in das RROP aufgenommen werden dürfe.
RA Brauns möchte gebeten werden zu prüfen, ob es vorteilhaft sein könnte, noch einen resümierenden Satz einzufügen:
Seite 7, 3. Absatz: Unter Berücksichtigung der Immissionswerte, die sich aus einer prognostizierenden Berechnung aller möglichen WEA dieses Bereiches ergeben, verbietet sich eine Ausweisung der bezeichneten Fläche.
BGM Karsten Johansson weist auf folgenden Absatz hin:
RROP Teil A-B zum ÖPNV 4.1.2
PDF Seite 228 FZ, vorletzter Absatz:
Bei einer Reaktivierung sollen auf der Strecke Richtung Bleckede Zwischenhalte in Erbstorf, Scharnebeck, ggf. Rullstorf sowie Neetze eingerichtet werden. Auf der Strecke Richtung Soltau sollen innerhalb des Landkreises Lüneburg die Haltepunkte Lüneburg-Kurpark und/oder Lüneburg-Oedeme, Lüneburg-Rettmer, Melbeck-Embsen, Drögenindorf, Amelinghausen und Soderstorf angefahren werden. Die Fahrpläne sollen auf die Abfahrt des Regionalverkehrs von und nach Hamburg ausgerichtet werden. Die regionalen Hauptbuslinien 5100 bzw. 5700 können entfallen, sofern die Haltestellen durch den SPNV oder andere Buslinien abgedeckt werden.
Karsten Johansson bittet um Ergänzung der Stellungnahme um den Erhalt der Buslinie 5100.