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ALLRIS - Auszug

08.03.2023 - 7 Erarbeitung einer Stellungnahme zum RROP - Wind...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Landkreis bittet um Abgabe einer Stellungnahme zum RROP – Windkraft bis einschließlich 17.04.2023.

Im Vorfeld stellt BGM Karsten Johansson die Vorranggebiete für Windkraft vor.

Hierbei sind mehrere Kartenausschnitte zu berücksichtigen.

Verschiedenen Kriterien müssen Beachtung finden:

  • Eine Umzingelung der Gemeinde soll unbedingt verhindert werden.
  • Eine Weiterentwicklung des Ortes muss Berücksichtigung finden.
  • Gebiete wie Amt Neuhaus, Bleckede und Scharnebeck sollen eingebunden werden.
  • Es darf zu keiner Schallüberlastung kommen.
  • Das „Schutzgut Mensch“ darf nicht außer acht gelassen werden.
  • Der Landkreis Lüneburg muss den Kriterienkatalog weiter überdenken.

 

Für die Erarbeitung einer Stellungnahme hat die Gemeinde Neetze einen Juristen beauftragt,

der die Ausarbeitung begleitet. Die Stellungnahme soll am 13.04.2023 in der Ratssitzung beschlossen werden.

 

 

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Beschluss

Beschlussempfehlung: In die Stellungnahme soll folgendes eingebunden werden:

  • Schallüberbelastung aus der Hauptwindrichtung West, dies betrifft die Gebiete 02-03 Wendhausen und 02 südwestlich von Süttorf.
  • Es darf zu keiner Umassungswirkung für unsere Gemeinde kommen. Massivstes Beispiel ist hier der Ort Süttorf mit 4 Standorten in Richtungen. (Nur auf der Gesamtkarte ersichtlich)
  • Es liegt Zielkonflikt im RROP vor. Die Gemeinde Neetze hat als Grundzentrum große Wohnentwicklungspotenziale zugesprochen bekommen und wird im Gegenzug mit Windstandorten stark eingeschränkt. So kann eine zukünftige Wohnbauentwicklung nicht umgesetzt werden.
  • Der Landkreis Lüneburg muss aufgefordert werden, seine Kriterien im RROP -Wind zu überprüfen. Das Biosphärenreservat darf nicht komplett unbeplant bleiben. Zumindest Flächen mit geringem Schutzstatus müssen bei den Windstandorten berücksichtigt werden. Hierbei handelt es sich schwerpunktmäßig um Flächen im Amt Neuhaus, der Einheitsgemeinde Bleckede und der Samtgemeinde Scharnebeck.
  • Das Schutzgut Mensch muss bei der Windkraftplanung in der Gemeinde Neetze berücksichtigt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage